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   FG Saarland, 26.07.2002 - 1 K 129/99   

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https://dejure.org/2002,9297
FG Saarland, 26.07.2002 - 1 K 129/99 (https://dejure.org/2002,9297)
FG Saarland, Entscheidung vom 26.07.2002 - 1 K 129/99 (https://dejure.org/2002,9297)
FG Saarland, Entscheidung vom 26. Juli 2002 - 1 K 129/99 (https://dejure.org/2002,9297)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Finanzgerichtsbarkeit Saarland

    Angemessenes Prokuristengehalt und Vorteilsausgleich (§ 8 Abs. 3 KStG)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung; Verdeckte Gewinnausschüttung bei Gehaltszahlungen an Gesellschafter-Geschäftsführer bzw. ihnen nahestehende Personen; Verdeckte Gewinnausschüttungen durch Zahlung an nahestehende Personen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unangemessene Gehaltserhöhung für Gesellschafter-Ehegatten - Verdeckte Gewinnausschüttung; Angemessenheit; Gehalt; Vorteilsausgleich; Körperschaftsteuer 1995

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2002, 1555
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (22)

  • BFH, 05.10.1994 - I R 50/94

    Geschäftsführergehalt eines Gesellschafter-Geschäftsführers muß auch an den

    Auszug aus FG Saarland, 26.07.2002 - 1 K 129/99
    So kann z.B. ? auch bei angemessener Gesamtausstattung ? eine verdeckte Gewinnausschüttung anzunehmen sein, wenn das Gehalt ausschließlich oder fast ausschließlich in Form einer Gewinntantieme gezahlt wird (BFH vom 2. Dezember 1992 I R 54/91, BStBl. II 1993, 311; vom 5. Oktober 1994 I R 50/94, BStBl. II 1995, 549).

    Dies hat der BFH im Ergebnis nicht beanstandet (vgl. etwa BFH, Urteil vom 5. Oktober 1994 I R 50/94, BStBl. II 1995, 549).

  • BFH, 18.12.1996 - I R 139/94

    Verdeckte Gewinnausschüttung i. S. des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG in Form der

    Auszug aus FG Saarland, 26.07.2002 - 1 K 129/99
    Es ist nicht erforderlich, dass eine verdeckte Gewinnausschüttung in Form der Zuwendung eines Vermögensvorteils an eine nahestehende Person die Zuwendung eines Vorteils für den Gesellschafter selbst zur Folge hat (BFH vom 18. Dezember 1996 I R 139/94, BStBl II 1997, 301).
  • BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 802/90

    Verfassungswidrigkeit der Nichtanerkennung eines Ehegattenarbeitsverhältnisses

    Auszug aus FG Saarland, 26.07.2002 - 1 K 129/99
    Der BFH hat seit seinem Urteil vom 23. Oktober 1996 I R 71/95 BStBl. II 1999, 35 seine Rechtsprechung zur verdeckten Gewinnausschüttung gegenüber beherrschenden Gesellschaftern und ihnen nahestehenden Personen in Anlehnung an die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 7. November 1995 2 BvR 802/90, BStBl II 1996, 34 und vom 15. August 1996 2 BvR 3027/95, DB 1996, 2470 fortentwickelt.
  • BFH, 07.05.1996 - IX R 69/94

    Nicht jede Abweichung vom Üblichen schließt die Anerkennung von Mietverträgen

    Auszug aus FG Saarland, 26.07.2002 - 1 K 129/99
    Die Fortentwicklung entspricht den BFH-Urteilen vom 7. Mai 1996 IX R 69/94, BStBl II 1997, 196 und vom 26. Juni 1996 X R 155/94, BFH/NV 1997, 182.
  • BFH, 23.10.1996 - I R 71/95

    Zur wirksamen Befreiung des beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers einer

    Auszug aus FG Saarland, 26.07.2002 - 1 K 129/99
    Der BFH hat seit seinem Urteil vom 23. Oktober 1996 I R 71/95 BStBl. II 1999, 35 seine Rechtsprechung zur verdeckten Gewinnausschüttung gegenüber beherrschenden Gesellschaftern und ihnen nahestehenden Personen in Anlehnung an die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 7. November 1995 2 BvR 802/90, BStBl II 1996, 34 und vom 15. August 1996 2 BvR 3027/95, DB 1996, 2470 fortentwickelt.
  • BFH, 28.06.1989 - I R 89/85

    1. Angemessenheit des Gehaltes eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH -

    Auszug aus FG Saarland, 26.07.2002 - 1 K 129/99
    Beurteilungskriterien sind Art und Umfang der Tätigkeit, die künftigen Ertragsaussichten des Unternehmens, das Verhältnis des (Geschäftsführer) Gehalts zum Gesamtgewinn und zur verbleibenden Kapitalverzinsung, weiterhin insbesondere Art und Höhe der Vergütungen, welche gleichartige Betriebe für entsprechende Leistungen gewähren (BFH, Urteil vom 5. Oktober 1977 I R 230/75, BStBl. II 1978, 234; BFH, Urteil vom 28. Juni 1989 I R 89/85, BStBl. II 1989, 854).
  • BFH, 14.03.1990 - I R 6/89

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei Ausfall einer Darlehensforderung einer

    Auszug aus FG Saarland, 26.07.2002 - 1 K 129/99
    Ist der begünstigte Gesellschafter ein beherrschender, so kann eine verdeckte Gewinnausschüttung auch dann anzunehmen sein, wenn die Kapitalgesellschaft eine Leistung an ihn erbringt, für die es an einer klaren, im Voraus getroffenen, zivilrechtlich wirksamen und tatsächlich durchgeführten Vereinbarung fehlt (BFH vom 14. März 1990 I R 6/89, BStBl II 1990, 795).
  • BFH, 21.12.1994 - I R 98/93

    Zur Frage der Erdienbarkeit einer Pension eines beherrschenden

    Auszug aus FG Saarland, 26.07.2002 - 1 K 129/99
    Für den größten (und auch vorliegend einschlägigen) Teil der entschiedenen Fälle hat der BFH eine Veranlassung der Vermögensminderung durch das Gesellschaftsverhältnis angenommen, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter einen Vermögensvorteil zuwendet, den sie bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter nicht gewährt hätte (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteil vom 21. Dezember 1994 I R 98/93, BStBl II 1995, 419, vom 18. Februar 1999 I R 51/98, BFH/NV 1999, 1384 m.w.N.).
  • BFH, 02.12.1992 - I R 54/91

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei Entlohnung von Gesellschafter-Geschäftsführer

    Auszug aus FG Saarland, 26.07.2002 - 1 K 129/99
    So kann z.B. ? auch bei angemessener Gesamtausstattung ? eine verdeckte Gewinnausschüttung anzunehmen sein, wenn das Gehalt ausschließlich oder fast ausschließlich in Form einer Gewinntantieme gezahlt wird (BFH vom 2. Dezember 1992 I R 54/91, BStBl. II 1993, 311; vom 5. Oktober 1994 I R 50/94, BStBl. II 1995, 549).
  • BFH, 18.02.1999 - I R 51/98

    VGA; Beherrschung einer KapG durch gleichgelagerte Interessen; Pensionszusage:

    Auszug aus FG Saarland, 26.07.2002 - 1 K 129/99
    Für den größten (und auch vorliegend einschlägigen) Teil der entschiedenen Fälle hat der BFH eine Veranlassung der Vermögensminderung durch das Gesellschaftsverhältnis angenommen, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter einen Vermögensvorteil zuwendet, den sie bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter nicht gewährt hätte (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteil vom 21. Dezember 1994 I R 98/93, BStBl II 1995, 419, vom 18. Februar 1999 I R 51/98, BFH/NV 1999, 1384 m.w.N.).
  • BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 3027/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anerkennung eines

  • BFH, 19.05.1993 - I R 83/92

    Behandlung einer Umsatztantieme als verdeckte Gewinnausschüttung - Veranlassung

  • BFH, 05.10.1977 - I R 230/75

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei vom Erfolg des Unternehmens abhängigen

  • BFH, 08.06.1977 - I R 95/75

    Zur Frage des Vorteilsausgleichs bei verdeckten Gewinnausschüttungen

  • BFH, 10.03.1993 - I R 51/92

    Keine Rückgängigmachung einer verdeckten Gewinnausschüttung wegen Minderung eines

  • BFH, 07.12.1988 - I R 25/82

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei Verzicht auf Anpassung des Mietzinses gegenüber

  • BFH, 26.06.1996 - X R 155/94

    Ehegatten-Arbeitsverhältnis: Unregelmäßige Gehaltszahlung

  • FG Saarland, 18.12.1996 - 1 K 32/95

    Außenprüfung; Bindung an Zusagen im Verlaufe einer Betriebsprüfung

  • BFH, 21.01.1998 - I B 66/97

    Unangemessen hohe Gesamtvergütung als vGA

  • BFH, 11.09.1968 - I 89/63

    Berücksichtigung verdeckter Gewinnausschüttungen beim Einkommen von

  • BFH, 26.11.1996 - I B 50/96

    Angemessenheitsprüfung von Gewinntantiemen

  • FG Saarland, 04.02.1998 - 1 K 184/95

    Körperschaftsteuer; verdeckte Gewinnausschüttungen durch die sprunghafte Erhöhung

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